Die Schafrichter  
 
  Untersuchung und Urteil über "Blutraben" und "Schwarze Hunde" 17.05.2024 02:57 (UTC)
   
 

Angeklagter: die "Blutraben" und die "Schwarzen Hunde"

Wohnhaft in:

"Schwarze Hunde": http://galandriel.ga.funpic.de/index.php

"Blutraben": http://www.blutraben.net

Denunziert von: Helga ab Rhonawyn

Die Anklage:

Die Gruppen der "Schwarzen Hunde" und der "Blutraben", werden hiermit angeklagt, in einem gemeinsamen Akt, ein von den Göttern selbst auf Erden gesandtes Schinkennudelrezept  mit Spott bedacht und verschmäht zu haben. Dies würde nachweislich unter den Tatbestand der "blasphemischen Nahrungsaufnahmeverweigerung", so wie den der "religiös begründeten Verfolgung von andersgläubigen Köchen" fallen.

Des Weiteren wird ihnen zur Last gelegt, in lästerlicher Art und Weise, ihre Überlegenheit in der Speisezubereitung propagiert zu haben.

Zugetragen hat sich die Straftat laut Denunziant im Lande Mythodea.

Die Untersuchung des Falles, samt Beweisaufnahme:

Aufgrund vorliegender Indizien sieht es das hohe Gericht als unabdingbar, zu vorerst die geistige Gesundheit der Angeklagten in Bezug auf das Thema "Nahrung" zu überprüfen.

Dem Verfasser einer Ausschreibung für ein Eintageswandercon, in Zusammenarbeit mit den Blutraben, schien es angebracht, folgenden Zusatz in seinen Regeln zum Spiel zu veröffentlichen:

"Aus organisatorischen Gründen weisen wir darauf hin, dass es untersagt ist, nackt mit Wackelpudding beschmiert durch den Wald zu laufen und sich von einer Meute Hunde jagen zulassen – Eichhörnchen sind jedoch vollkommen okay." 

Das lässt tief blicken, sagen die Schafrichter! Man kann also mit Fug und Recht annehmen, dass mindestens einem der Söldner nicht ferne läge, seinen entblößten Körper in forstwirtschaftlich nutzbarer Umgebung mit Lebensmitteln zu beschmieren, vermutlich zum persönlichen Lustgewinn.

 

Aus demselben Dokument möchten wir als "Grund zur Telnahme an kriegerischen Aktivitäten", diese Aussage zitieren:

 "Wer braucht schon einen Grund, wenn´s Muffins gibt?"

Nun ja, so etwas lässt doch gewisse Zweifel aufkommen...

Von einem dem Gericht namentlich bekannten Ork der "Schwarzen Hunde" wiederum, stammt diese Aussage:

"Göttliche Schinkennudeln"... tz tz tz da war nichma Blut dabei, wie soll sowas schmecken?
auch keine Maden, keine Elfenohren; wobei Moment...in dem verschimmelten Gemüse könnten doch Maden gewesen sein...
"

Laut Amtsarzt, sind Blut, Maden, schimmeliges Gemüse, sowie Elfenohren essentielle Bestandteile eines ausgewogenen Ernährungsplans für eine Person diesen ethnischen Ursprungs. Hierzu also keinerlei Beanstandungen von Seiten der Schafrichter. Insgesamt ist die Einstellung beider Söldnerhaufen nach intensiver Recherche allerdings bestenfalls "bedenklich" zu nennen.

 Wollen wir uns nun also der eigentlichen Anklage zuwenden.

Liegt der Tatbestand der "Blasphemischen Nahrungsaufnahmeverweigerung" vor?

Da bis zum Zeitpunkt des Verhandlungsbeginns nicht nachgewiesen werden konnte, ob es sich bei besagten "Schinkennudeln" tatsächlich um ein Rezept göttlicher Herkunft handelte, und der zubereitende Koch und Kläger ein Kobold ist, müssen die "Schwarzen Hunde", sowie auch die "Blutraben" in diesem Punkt, nach einstimmiger Meinung des Hohen Gerichtes, freigesprochen werden, denn ein Paragraph in unserem "Großen Handbuch der Rechtssprechung" besagt:

"Sofern kein göttlicher, ritueller, militärischer oder gar elterlicher Zwang vorliegt, sei es einem Jeden gestattet, sich ohne Angabe von Gründen der Aufnahme von Nahrung für einen medizinisch unbedenklichen Zeitraum zu verweigern."

 Eine klare Sache.

Besteht der Verdacht auf "religiös begründete Verfolgung andersgläubiger Köche"?


Auch hier ein Freispruch auf ganzer Linie! Es konnte nicht belegt werden, dass eine der Gruppen, oder ein oder mehrere Mitglieder derselben, die koboldische Köchin verfolgt hätten. Weder bewaffnet,
noch sonst wie, und wenn, dann nicht über längere Strecken und schon gar nicht erfolgreich, denn sonst hätte sie diese Anklage wohl post mortem einreichen müssen.

Das Urteil


Die Söldnerhaufen "schwarze Hunde" und "Blutraben" sind hiermit rehabilitiert, ihr schlechter Ruf rechtens wieder hergestellt und in die Freiheit entlassen.

Zwar wurde von Uz´Zog, orkischer Infanteriekoch der Blutraben, eine Gegenklage erhobenrechtlichen Weg stattfand und Orks darüber hinaus von angeblich "schimmeligen Unkrautes", kaum zu vergiften sind, wurde die Gegenklage kommentarlos abgewiesen.

Die Kosten des

Verfahrens trägt der Steuerzahler.

 

 
  Der Weg
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Der Söldnerhaufen "Die Goldfänge"
Die Söldnergruppen: "Blutraben" und "Schwarze Hunde"
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